Rechtshinweise

Definitionen:

Der Verfasser: Die Gesellschaft Les Maisons de Chante Oiseau GmbH mit Geschäftssitz in Les Clos, 04300 SIGONCE, Frankreich, eingetragen im Handels- und Firmenregister in Saint-Malo unter der Nummer 481 300 424 00027, mit einem Kapital von 263.664 €.

Die Website: sämtliche Websites, Internet-Seiten, sowie alle Online-Serviceleistungen des Verfassers auf der Website www.chanteoiseau-provence.com

Der Nutzer: die Person, die die Website www.chanteoiseau-provence.com und deren Leistungen nutzt.

GESCHÄTSSITZ
Home From Home
Manoir de Terre Rouge
Lieu-dit les Diablaires
F- 35270 Bonnemain

Herausgeber und Verantwortliche der Veröffentlichung: Olivier Million und Sally Noble, Geschäftsführer

HAFTUNG
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GEISTIGES EIGENTUM
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Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen

Es ist vereinbart, dass bei Abtritt mehr wie einem Monat vor Beginn des gebuchten Aufenthaltes dem Mieter die geleistete Anzahlung nicht rückerstattet wird. 

Bei weniger einem Monat vor Beginn des gebuchten Aufenthaltes hat der Mieter zudem den Differenzbetrag zwischen Anzahlung und Gesamtrechnungsbetrag als Konventionalstrafe zu leisten. 

Der Mieter verpflichtet sich die Mietsache persönlich zu bewohnen und zu unterhalten. Alle Installationen befinden sich in ordnungsgemäßem und funktionsbereitem Zustand und diesbezügliche Reklamationen sind ausschließlich innerhalb von 24 Stunden nach Mietantritt zulässig, nach dieser Frist können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden. Reparaturkosten aus nachlässigem oder falschem Gebrauch während der Mietzeit fallen dem Mieter zu. Der Mieter verpflichtet sich die Ruhe der Nachbarschaft zu gewährleisten und Lärmbelästigung durch ihn oder seine Familie sowohl in seinem Mietobjekt, als auch innerhalb der gemeinschaftlichen Räumlichkeiten zu verhindern. 

Die Mietobjekte sind mit Küchenmaterial, Geschirr, Gläsern, Decken und Kopfkissen ausgestattet. Bei Ankunft ist eine Kaution von 150,00 € zu leisten. Dieser Kautionsbetrag kann per Scheck, Kreditkarte oder in bar gedeckt werden. Der Betrag wird am Abreisetag, außer im Fall von Beanstandungen, zurückerstattet. 

Der Eigentümer oder dessen Vertreter ist berechtigt dem Mieter am Abreisetag gegebenenfalls wie folgt in Rechnung zu stellen: Endreinigung nach Stundenanzahl für gesamte Reinigung des Gästehauses, Ersatzkosten für zerbrochene, gesprungene, angeschlagene oder beschädigte Gegenstände, sowie außergewöhnlicher Abnutzung während der Mietdauer, Reinigungskosten für verschmutzte Bettdecken/Decken, Entschädigung für jegliche Schäden an Vorhängen, Wandfarben, Teppichen, Böden, Fenstern, Betten, Garten und Grünanalagen. 

Der Mieter verpflichtet sich eine Miethaftpflichtversicherung abzuschließen (Brand, Wasserschäden). Anderenfalls wird bei Schadensfall Schadenersatz geltend gemacht. 

Der Vermieter verpflichtet sich eine Haftpflichtversicherung zum Mietobjekt zu Gunsten des Mieters abzuschließen, wobei der Mieter jeglichen Schadensfall in seiner Unterkunft, den Anbauten oder an Zubehör innerhalb von 24 Stunden zu melden hat.